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Benutzer- und Gebührensatzung für
die Fahrbücherei des Kreises Soest

 

Benutzer- und Gebührensatzung für die Fahrbücherei des Kreises Soest 2009

Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NRW 2021) und der §§ 1 ff. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NRW 610) in der jeweiligen z. Z. gültigen Fassung hat der Kreistag des Kreises Soest am........folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

(1)Die Fahrbücherei ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises Soest.
(2)Alle Einwohner des Kreises können die Fahrbücherei benutzen und Bücher, Zeitschriften und andere Medien entleihen.
(3)Durch die Anmeldung wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Benutzung und Ausleihe erfolgen auf öffentlich-rechtlicher Basis.

§ 2 Anmeldung

(1)Vor der ersten Benutzung der Fahrbücherei meldet sich der Benutzerinnen und Benutzer persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (ggf. mit gültiger Aufenthaltsbescheinigung) an.
(2)Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden von einer / einem Erziehungsberechtigten angemeldet. Kinder nach vollendetem 7. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen die schriftliche Einwilligung einer / eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
(3)Mit der Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt die Benutzerin / der Benutzer bzw. die / der Erziehungsberechtigte mit der Einwilligung die Regelung dieser Benutzer- und Gebührensatzung an und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung.
(4)Nach der Anmeldung erhält die Benutzerin / der Benutzer einen Leseausweis, der nach der Anmeldung jeweils 1 Jahr gültig ist. Er ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des Kreises Soest. Änderungen bei den Lesedaten durch Wohnungswechsel oder Namensänderungen sind der Fahrbücherei mitzuteilen. Der Verlust des Leseausweises ist unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatzausweis wird gegen Gebühr ausgestellt; dies gilt auch für die Benutzerinnen und Benutzer mit Gebührenbefreiung (§ 6 Abs. 5).
(5)Die Anmeldedaten werden für die Ausleihverbuchung und statistische Zwecke von der Fahrbücherei (elektronisch) gespeichert. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt. Eine Weitergabe der gespeicherten personenbezogenen Daten durch den Kreis Soest an Dritte erfolgt nicht.

§ 3 Ausleihe

(1)Gegen Vorlage des Leseausweises können die Medien der Fahrbücherei ausgeliehen werden
(2)Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich.
(3)Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
(4)Medien, die nicht im Bestand der Fahrbücherei sind, können über den Deutschen Leihverkehr aus anderen Bibliotheken beschafft werden.
(5)Bei Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
(6)Nach erfolglosen Mahn- und Rechnungswesen werden die Medien durch Boten oder im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen.
(7)Solange angemahnte Medien nicht zurückgegeben und bestehende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt sind, erfolgt keine weitere Ausleihe.

§ 4 Haftung

Die Benutzer / der Benutzer bzw. ihr / sein gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter haftet nach den Regeln des bürgerlichen Rechts für Verlust und Beschädigung entliehener Medien und für Schäden, die durch den Missbrauch ihres / seines Leseausweises entstehen. Beschädigungen und Verluste sind der Fahrbücherei unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Gebührenpflicht

(1)Der Kreis Soest erhebt zur Finanzierung der ihm durch den Betrieb der Fahrbücherei entstehenden Kosten Gebühren.
(2)Gebührenpflichtig sind Personen, auf deren Namen der Leseausweis ausgestellt ist bzw. mit deren Einwilligung er ausgestellt wurde.

§ 6 Gebühren

(1)Neben der Jahresgebühr für Erwachsene wird bei der Rückgabe entliehener Medien innerhalb der festgesetzten Leihfrist keine weitere Gebühr erhoben.
Die Jahresgebühr wird für Benutzerinnen / Benutzer zum ersten Mal nach Verabschiedung dieser Satzung bzw. nach einer Neuanmeldung für ein Jahr erhoben. Die Folgegebühr wird nach Ablauf dieses Zeitraums bei Weiternutzung der Fahrbücherei jeweils für ein weiteres Jahr erhoben.
(2)Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder bei Nichtrückgabe ausgeliehener Medien hat die Benutzerin / der Benutzer der Fahrbücherei Schadensersatz zu leisten. Dies geschieht durch Ersatz des Wiederbeschaffungswertes des entliehenen Mediums oder durch eine Ersatzbeschaffung des Mediums.
(3)Die Mahngebühren betragen nach Ablauf der Ausleihzeit pro Ausleihvorgang pauschal 3 Euro pro Mahnbescheid, ggf. zuzüglich der Gebühren der 1. und 2. Mahnung.

(4)Für die sonstigen Gebühren gilt die nachfolgende Gebührentabelle:

Jahresgebühr für Erwachsene: 12,50 Euro
Einmalbenutzung der Fahrbücherei durch Erwachsene: 2,00 Euro
Fernleihbestellungen aus anderen Bibliotheken: 2,00 Euro
Ersatz für verlorenen Leseausweis: 2,00 Euro
Verwaltungsaufwand bei der Erstellung von Rechnungen: 17,50 Euro
Ermittlung neuer Kundenadresse 4,00 Euro
Für die Abholung entliehener Medien durch
Boten bei ungenehmigter Überschreitung der
Ausleihfrist und erfolglosen Mahnungen: 20,00 Euro

Der Kreis Soest behält sich bei Erfolglosigkeit des Botenganges vor, nach dem Vollstreckungsgesetz für das Land NRW die Herausgabe der Sache durchzusetzen.

(5)Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Jahres- und Einmalbenutzungsgebühr befreit. Bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen werden ALG II-Empfängerinnen / Empfänger ebenfalls von diesen Nutzungsgebühren befreit. Schüler über 18 Jahre werden bei Vorlage des Schülerausweises
ebenfalls von der Jahresgebühr und der Einmalbenutzungsgebühr befreit.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren

Die Jahresgebühren werden bei der Anmeldung und bei der Weiternutzung bei Beginn des neuen Nutzungsjahres fällig. Die sonstigen Gebühren werden zu Beginn der Nutzung sowie bei Erbringung der Verwaltungsleistung fällig.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Benutzer- und Gebührensatzung vom 21.06.2006 außer Kraft.